Seit dem 1. Juli 2022 gilt in der Schweiz ein neues Abrechnungsmodell für die Psychotherapie. Das Anordnungsmodell löst die delegierte Psychotherapie ab. Psychotherapie kann damit direkt über die Grundversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine Anordnung durch Ihren Hausarzt oder einen Psychiater. Die Anordnung gilt für 15 Sitzungen und kann einmalig um 15 Sitzungen verlängert werden. Nach 30 Sitzungen kann bei der Krankenversicherung Verlängerungsgesuch eingereicht werden. In akuten Fällen ist jeder Arzt berechtigt, zur Überbrückung eine Kurzzeittherapie anzuordnen. Die Tarife sind kantonal festgesetzt. Die Grundversicherung übernimmt die gesamten Kosten abzüglich Selbstbehalt und Franchise. Die Verrechnung über die Grundversicherung ist auch im Paar- und Familiensetting möglich.
Bitte bringen Sie - wenn möglich bereits zur ersten Sitzung - ein durch Ihren Arzt unterzeichnetes Anordnungsformular mit.
Falls die Abrechnung bzw. Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse nicht möglich oder nicht gewünscht ist, bleibt die selbständige Bezahlung. Für die Anrechnung der Sitzungen an eine eigene psychotherapeutische Ausbildung ist die Zusammenarbeit ausserhalb der Krankenversicherung Voraussetzung. Eine Einzelsitzung dauert insgesamt 60 Minuten und kostet CHF 193.-. Eine Paarsitzung hat den gleichen Preis und kann bezüglich Dauer eine einzelne oder eine Doppelsitzung sein.
Seit dem Systemwechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell am 1. Juli 2022 übernehmen die meisten Zusatzversicherungen für Psychotherapie keine Kosten mehr. Falls Sie dennoch vorhaben, die Sitzungen über die Zusatzversicherung abzurechnen, rate ich Ihnen zu einer sorgfältigen schriftlichen Abklärung mit Ihrer Versicherung.
Als Psychotherapeut unterstehe ich der gesetzlichen Sorgfalts- und Schweigepflicht.