Verrechnung über die Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 gilt in der Schweiz ein neues Abrechnungsmodell für die Psychotherapie. Das Anordnungsmodell löst die delegierte Psychotherapie ab. Psychotherapie kann damit direkt über die Grundversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine Anordnung durch Ihren Hausarzt oder einen Psychiater. Die Anordnung gilt für 15 Sitzungen und kann einmalig um 15 Sitzungen verlängert werden. Nach 30 Sitzungen werde ich bei der Krankenversicherung ein Bericht und ein Verlängerungsgesuch eingereichen, sollte die Therapie verlängert werden.

In akuten Fällen ist jeder Arzt berechtigt, zur Überbrückung eine Kurzzeittherapie anzuordnen.

Die Tarife sind kantonal festgesetzt. Die Grundversicherung übernimmt die gesamten Kosten abzüglich Selbstbehalt und Franchise. Die Verrechnung über die Grundversicherung ist auch im Paar- und Familiensetting möglich, wenn jede beteiligte Person eine eigene Anordnung beibringen kann. Die Kosten werden zu gleichen Teilen auf alle Personen verteilt.

Bitte bringen Sie - wenn möglich - bereits zur ersten Sitzung ein durch Ihren Arzt unterzeichnetes Anordnungsformular mit.

Anordnungsformular

Selbständige Finanzierung

Falls die Abrechnung bzw. Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse nicht möglich oder nicht gewünscht ist, bleibt die selbständige Bezahlung. Für die Anrechnung der Sitzungen an eine eigene psychotherapeutische Ausbildung ist die Zusammenarbeit ausserhalb der Krankenversicherung Voraussetzung. Eine Einzelsitzung dauert 50 bis 60 Minuten und kostet CHF 180.-. Eine Paarsitzung dauert 80 bis 90 Minuten und kostet CHF 270.-.

Verrechnung über die Zusatzversicherung

Seit dem Systemwechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell am 1. Juli 2022 übernehmen die meisten Zusatzversicherungen für Psychotherapie keine Kosten mehr. Falls Sie dennoch vorhaben, die Sitzungen über die Zusatzversicherung abzurechnen, rate ich Ihnen zu einer sorgfältigen schriftlichen Abklärung mit Ihrer Versicherung.

Schweigepflicht

Als Psychotherapeut unterstehe ich der gesetzlichen Sorgfalts- und Schweigepflicht.